Der im November 2013 gegründete Fair and Green e. V. setzt sich für nachhaltigen Weinbau ein. Dazu verfügt der Verein über einen Nachhaltigkeitsstandard, die weitere Ausgestaltung von FAIR’N GREEN wird außerdem durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt. 

Dass FAIR’N GREEN praxisnah entwickelt wurde, zeigt sich auch daran, dass bereits bei der Gründung mit Clemens Busch, Reinhard Löwenstein, Nik Weis, Theresa Breuer, Axel Neiss, Maike und Dörte Meyer-Näkel und Philipp Kuhn renommierte Winzerinnen und Winzer involviert waren.

Weitere Informationen über die Gründung und Historie des Fair and Green e. V. erfahren Sie außerdem in einem Artikel des Handelsblatt.

VORSTAND

Praxisnah, aber auch wissenschaftlich verankert, stellt sich der Vorstand des Vereins dar. Der Vorstand des Fair and Green e. V. wird auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung von den Mitgliedern des Vereins gewählt

Andrea Wirsching

Weingut Hans Wirsching

Stefan Braunewell

Weingut Braunewell

Philipp Kuhn

Weingut Philipp Kuhn

Monica Hasler

Weingut Rütihof

Dipl ing. agr. Reinhard Löwenstein

Weingut Heymann-Löwenstein

Florian Reinert

Fair and Green e. V.
Koordinator Standardentwicklung

Dr. Keith Ulrich

Vorstandsvorsitzender
Fair and Green e. V.

UNSERE

Regionalverantwortlichen

Mit den Regionalforen veranstaltet der Fair and Green e. V. Netzwerktreffen in den Weinbauregionen. Unsere Regionalverantwortlichen helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen rund um Fair and Green und zu bevorstehenden Terminen.

Philipp Kuhn

Theresa Breuer

Andrea Wirsching

Stefan Braunewell

Heiko Bamberger

Johannes Haart

Saskia Wörthwein

Moritz Warth

Monica Hasler

BEIRAT

Der Beirat des Fair and Green e. V. repräsentiert die breite Aufstellung und Ausrichtung des Vereins. Er ist auch in die Forschungs- und Transferprojekte des Vereins involviert ist, begleitet diese und unterstützt sie. So fließen durch seine Erfahrung  wichtige Erkenntnisse in die Vereinsarbeit ein. Der Beirat kann und soll stetig zur Verbesserung der gesetzten Standards beitragen, zu diesem Zweck hat er direkten Kontakt mit dem Vorstand des Fair and Green e. V. und erreicht so auch alle Mitglieder.

Im Falle des Verdachtes, dass es Verstöße gegen die FAIR’N GREEN Richtlinien oder falsche Angaben im Rahmen der Zertifizierung gibt, kann der Beirat hinzugezogen werden. Er prüft den Sachverhalt und gibt dem Vorstand eine Empfehlung.

Prof. Dr. Claudia Kammann

Hochschule Geisenheim
Leitung Institut für angewandte Ökologie, Professur für Klimafolgenforschung an Sonderkulturen

Prof. Dr. Simone Loose

Hochschule Geisenheim
Leitung Institut für Betriebswirtschaft und Marktforschung

Markus Del Monego

Weinsachverständiger
Master of Wine und Sommelier-Weltmeister 1998

Susanne Moosmann

Fachexpertin
Zertifizierungssysteme
Auditorin für Qualitäts,- Umwelt- und Energiemanagement

Prof. Dr. Marc Dreßler

Weincampus Neustadt
Leiter für den MBA Studiengang Wine, Sustainability and Sales

Prof. Dr. Dominik Durner

Weincampus Neustadt
Studiengangsleiter des dualen Studiengangs Weinbau und Oenologie (B.Sc) Rheinland-Pfalz und Professor für Oenologie

Prof. Dr. Eike Lüdeling

Universität Bonn
Doktor der Agrarwissenschaften, u. a. zu den Schwerpunkten Nachhaltigkeit im Gartenbau und Obstbau im Klimawandel

Prof. Dr. Eckhard Jedicke

Hochschule Geisenheim
Leiter des Instituts für Landschaftsplanung und Naturschutz.

Lars Neumeister

Toxizitätsexperte
Experte auf dem Gebiet des nachhaltigen Pflanzenschutzes

Kai Wagner

Autor
u. a. im Slow Food Magazin und des ersten deutschen Slow Wine Ratgebers

MEILENSTEINE

UNSERE

Richtlinien

LERNEN SIE DAS FAIR’N GREEN-NACHHALTIGKEITSSYSTEM IN ALLEN DETAILS KENNEN.

Um sich über den Umfang informieren zu können, stellen wir Ihnen gern alle Inhalte des Systems bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Betrieb nicht sofort alle Anforderungen erfüllen müssen.

Entscheidend ist, dass Sie in der Erstzertifizierung mindestens 50% insgesamt sowie 40% pro Oberkategorie erzielen.

Weiteres Material zum Download:

* zur Erstzertifizierung müssen die Mindestanforderungen auf mindestens 75% der Rebfläche bereits erfüllt werden. Nach 3 Jahren müssen 95% der Fläche allen Mindestanforderungen genügen.

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