Neue EU-EmpCo-Richtlinie: Was Weinbaubetriebe ab September 2026 beachten müssen
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers – EmpCo) tritt am 27. September 2026 verbindlich in Kraft. Sie reguliert die Verwendung umweltbezogener Aussagen in der Verbraucherkommunikation, um Greenwashing einzudämmen. Für zertifizierte FAIR’N GREEN Betriebe ist diese Entwicklung eine Bestätigung ihrer Arbeit: Die Richtlinie stärkt das Vertrauen in wissenschaftlich fundierte, unabhängig geprüfte Nachhaltigkeitssiegel. Dennoch müssen alle Betriebe ihre Kommunikation jetzt auf Konformität prüfen.
Was ändert sich in der Praxis?
Ab dem Stichtag sind pauschale, unbelegte Umweltaussagen in der gesamten Verbraucherkommunikation – von der Flasche über die Webseite bis hin zu Social-Media-Kanälen – untersagt. Werbeaussagen müssen präzise, messbar und durch unabhängige Stellen verifiziert sein.
- Verbot generischer Begriffe ohne Beleg: Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „naturnah“ dürfen nicht mehr ohne konkrete Spezifizierung oder anerkannte Zertifizierung verwendet werden.
- Keine irreführenden Eigen-Siegel: Selbst kreierte „Öko-Logos“ (z. B. Grafiken mit Blättern, Weltkugeln oder eigene Vegan-Symbole), die ein offizielles Prüfsiegel suggerieren, sind unzulässig.
- Einschränkung bei Klimaneutralität: Aussagen über Klimaneutralität, die rein auf dem Kauf von Kompensationszertifikaten basieren, sind verboten. Zulässig sind nur belegbare Emissionsreduktionen auf Basis standardisierter Berechnungsmethoden wie dem GHG Protocol.
- QR-Codes reichen nicht allein: Eine nähere Erläuterung allgemeiner Umweltaussagen muss direkt auf demselben Medium (z. B. auf dem Etikett oder Werbemittel) sichtbar sein. QR-Codes dürfen nur für tiefergehende wissenschaftliche Belege und Zertifikate genutzt werden.
FAIR’N GREEN als sicheres Fundament
Mit der FAIR’N GREEN-Zertifizierung verfügen Betriebe bereits über eine von Dritten geprüfte Zertifizierung, die auf einsehbaren Standards basiert. Damit erfüllt FAIR‘N GREEN die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie an Nachhaltigkeitssiegel. Ein direkter Verweis auf ein anerkanntes Zertifizierungssystem ist auch unter der neuen Richtlinie ausdrücklich zulässig.
Statt der pauschalen Aussage „Unser Weinbau ist nachhaltig“ empfiehlt sich in Zukunft die Formulierung: „Als zertifizierter FAIR’N GREEN-Betrieb werden unsere Nachhaltigkeitsleistungen jährlich unabhängig geprüft.“ Auch spezifische, messbare Maßnahmen im Weinberg (z. B. „Wir verzichten im Weinberg vollständig auf Herbizide und pflegen den Unterstockbereich mechanisch“) sind ein hervorragender Weg, um rechtskonform und transparent zu kommunizieren.
Handlungsbedarf für Betriebe
Es gibt nach dem 27. September 2026 keine gesetzliche Übergangsfrist. Werbemittel, Webseiteninhalte und müssen ab dem Stichtag voll konform sein. Wir empfehlen allen Betrieben dringend, bestehende Werbematerialien, Etiketten und digitale Auftritte frühzeitig zu überprüfen und anzupassen.
